Die Vergütung richtet sich je nach Angelegenheit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
Rechtsschutzversicherung
Je nach versichertem Umfang kann eine Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung möglich sein.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Beratungshilfe sowie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen.